Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen des Bestellers, die unseren Bedingungen entgegenstehen, werden nicht Vertragsbestandteil. Wenn eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Reglung. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen in keinem Fall. 

Angebot mit Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns entweder schriftlich bestätigt (Lieferung mit Lieferzeit) oder durch eine Warenlieferung (Sofortlieferung) erledigt wird. Alle Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Preise
Unsere Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit für einen bestimmten Bestellvorgang keine besondere Preisabsprache getroffen worden ist, gelten die am Liefertag gültigen Preise. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht eine zeitlich befristete Preisbindung ergibt.

Lieferzeit
Liefertermine werden unter Zugrundelegung des normalen Ablaufs der Fabrikation mit der gebotenen Sorgfalt angegeben und gelten nur annähernd. Auch wenn der Liefertermin kalendermäßig bestimmt ist, kommen wir nur nach erfolgter Mahnung in Verzug, es sei denn, daß ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart ist. Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit der Bereitstellung bzw. dem Versand der Ware. Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferzeit angemessen. Auch muß der Besteller sonstigen Vereinbarungen nachgekommen sein. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen, auch innerhalb eines Lieferverzuges. Beginn und Ende werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, sind wir von der Lieferungspflicht frei, ohne daß der Besteller Schadenersatz verlangen kann.

Versand
Mangels anderer Vereinbarungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers nach der für uns günstigsten Versandart. Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und Rechnung des Bestellers abgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Ab Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, die Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu berechnen. Die Zahlungen sind in EUR frei unserer Zahlstelle in bar zu leisten. Teilzahlungen oder zurückbehaltene Beträge sind nicht skontierfähig. Reparaturrechnungen sind netto und sofort in bar zu bezahlen. Werden Schecks oder Wechsel zahlungshalber angenommen, gelten diese erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont-,Auskunfts- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Rechnungsnehmers und sind sofort in bar zu erstatten. Bei Zielüberschreitung, auch ohne vorherige schriftliche oder mündliche Anmahnung, werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Uns unbekannte Besteller werden nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme beliefert. Bei drohender oder erwiesener Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder von der Auftragserfüllung zurückzutreten. Sondervereinbarungen werden dadurch hinfällig. Auch sind wir sofort zu verständigen. Eine von uns nicht zugestandene Zurückhaltung von fälligen Zahlungen ist ebenso unstatthaft, wie die Aufrechnung von uns bestrittener Gegenansprüche. Der Skontierungsanspruch für Rechnungen mit jüngerem Datum erlischt, wenn Rechnungen mit älterem Datum, deren Zahlungsziel überschritten ist, noch unbezahlt sind. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, auch wenn sie durch den Besteller zum Ausgleich für Rechnungen mit jüngerem Datum vorgesehen sind.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Schecks und Wechsel erst nach Einlösung) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Zu einer Weiterveräußerung ist der Besteller nur berechtigt, wenn er Händler ist und die Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr erfolgt. In diesem Falle hat der Besteller unsere Rechte an der Vorbehaltsware zu sichern. Er tritt seine Kaufpreisansprüche schon jetzt an und ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Bei Pfändungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

Gewährleistung und Haftung
Wir garantieren die Lieferung einwandfreier Werkzeuge und Maschinen in der angebotenen Qualität sowie zugesagten technischen Funktion bei richtigem Einsatz. Nachweislich fehlerhafte Ware wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl kostenfrei ersetzt oder nachgebesert. Bei Warenerhalt erkennbare Mängel sind spätestens binnen 8 Tagen anzuzeigen. Bei nicht Erkennbaren sind wir nach Erkennbarkeit unverzüglich zu verständigen, spätestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Reglungen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Wenn ein Gewähleistungsanspruch besteht, haben wir das Recht zur Nachbesserung . Nach unserer Wahl können wir auch kostenfrei Ersatz leisten. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzleistung endgültig gescheitert sind, kann der Besteller auch Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufs) verlangen. Besteller, die Nichtkaufleute sind, müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb 8 Tagen rügen. Für Folgeschäden und Verzugsschäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Auch für sonstige Schadensersatzansprüche haften wir nur, sofern uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Die Gewähleistungsfrist erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung und bei Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder durch von ihm Beauftragte, ohne unsere vorherige Zustimmung. Für nicht selbst hergesatellte Ware beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche an den Lieferer.

Teillieferungen und Mengenabweichungen
Teillieferungen behalten wir uns vor und behandeln sie als Auftragseinheit. Fertigungs- und verpackungsbedingte Mengenabweichungen, sofern sie sich im Rahmen bewegen, behalten wir uns ebenfalls vor.

Abbestellungen
Diese bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bis dahin angefallene Kosten hat der Besteller zu tragen.

Warenretouren
Diese sind vorher mit uns abzustimmen. Sie haben für uns kostenfrei zu erfolgen, es sei denn, wir hätten diese zu vertreten. Sonder- und Einzelanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommmen. Die durch eine von uns nicht zu vertretrnde Warengutschrift entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Göppingen, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann sind, ist Göppingen. Wir behalten uns aber vor, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen. Sind einzelne Punkte unserer Geschäftsbedingungen durch andere Vereinbarungen ersetzt, bleiben die übrigen trotzdem verbindlich. Für Lieferungen ab einem Ort der Auslieferung in der BRD gilt Deutsches Recht. Erfülungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für einen Scheck- oder Wechselprozess, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist. Wir behalten uns aber das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.

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